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![[Plakat]](schlesienplakat.jpg)


![[Medaille auf die Erschießung Schlageters durch die Franzosen am 26.5.1923)]](medmordrs.jpg)
![[Zitat aus Schillers 'Wilhelm Tell']](medruhr25rs.jpg)




![[Schlageterstraße in Würzburg]](schlageterstrasse.jpg)






![[Wenn ein Mann nicht bereit ist, für seine Überzeugung ein Risiko einzugehen, dann taugt entweder die Überzeugung nichts, oder der Mann taugt nichts (Ezra Pound) - oder beide taugen nichts (Dikigoros)]](medstauffvs.jpg)


*Tot geschwiegen werden auch die z.T. skurrilen Auswirkungen, welche das BVerfG-Urteil in Sachen Tucholski-Zitat haben. So demonstrierte ein junger Mann anno 1999 vor dem Bundesministerium gegen den Angriffskrieg der NATO gegen Serbien unter Hinweis darauf, daß der Einsatz der Bundeswehr in demselben grundgesetzwidrig und strafbar sei. Da hatte er zwar Recht; aber dennoch - oder gerade deshalb, denn die BRDDR-Regierung wollte natürlich nicht öffentlich als [Kriegs-]Verbrecher-Regime da stehen - erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn. Nun war der junge Mann aber clever genug gewesen, auf seine Flugblätter neben dem Hinweis auf die Grundgesetz- und Völkerrechtswidrigkeit jenes Bw-Einsatzes noch den Satz zu schreiben: "Aktive Soldaten sind potentielle Mörder!" Nach einigem Zögern - schließlich hatte er Tucholski nicht wortwörtlich, sondern nur einschränkend zitiert - sprach ihn das Gericht frei. Also, liebe Leser, wenn Ihr daran denken solltet, demnächst gegen die Einsätze der Bundeswehr im Irāq, in Afģānistān oder sonstwo zu protestieren: Vergeßt nicht, diesen oder einen ähnlichen Satz an geeigneter Stelle einzufügen - das bewahrt Euch womöglich vor dem Gefängnis!
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