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Das Ausländergesetz sieht für Zivilstandsbeamte eine neue heikle Aufgabe
vor. Sie sollen bei Verdacht auf eine Scheinehe Nachforschungen anstellen.
«Wenn wir eine Scheinehe vermuten, sind uns die Hände gebunden»,
erklärt Roland Peterhans vom Zivilstandsamt Zürich: «Die Gründe für
eine Trauung haben wir heute nicht zu prüfen.» Der Zivilstandsbeamte
hat vor der Trauung lediglich die Identität des Paares, seine Papiere
und die Ehefähigkeit abzuklären. Die Heiratswilligen müssen volljährig
sein, dürfen nicht bevormundet oder bereits verheiratet sein. Die
Eheschliessung kann nur verweigert werden, wenn eine dieser
Voraussetzungen nicht erfüllt ist, und das kommt äusserst selten vor.
«Gesetz schafft Eheschnüffler»
Das Ausländergesetz will das ändern, um Scheinehen zu erschweren. Gemeint
ist eine Heirat, bei der es nur darum geht, dem ausländischen Ehemann
oder der ausländischen Ehefrau zu einer Aufenthaltsbewilligung zu
verhelfen. Das neue Gesetz erlaubt es den Zivilstandsbeamten, Auskünfte
bei Behörden oder Drittpersonen über das Brautpaar einzuholen. Ist
offensichtlich eine Scheinehe geplant, müssen sie die Trauung verweigern.
Im Abstimmungskampf fahren die Gegner schweres
Geschütz gegen diese Neuerung auf. «Das Ausländergesetz schafft
Eheschnüffler», heisst es im Flugblatt des Komitees «2 × Nein». Ergänzt
wird diese Behauptung durch ein Zitat des Filmemachers Samir:
«Zivilstandsbeamte sind keine Polizisten. Wer mit wem und warum, geht
den Staats nichts an.» Von einem Schnüffelparagrafen sprach in der Nationalratsdebatte
schon die Grüne Cécile Bühlmann: «Erkundigungen bei Nachbarn und
Nachbarinnen einzuholen, ist eine absolute Zumutung auch für die
Betroffenen, die von diesem Recht Gebrauch machen sollen.»
Bis zu 40.000 Franken (25.000 Euros) bezahlen
Was hält Roland Peterhans davon, Informationen bei Nachbarn und Bekannten
einholen zu müssen? Es sei nicht an ihm als Beamter, einen Auftrag des
Gesetzgebers zu hinterfragen, weicht er aus. Etwas allerdings steht für
den Vizepräsidenten des Verbandes der Zivilstandsbeamten fest:
«Detektiv spielen können wir nicht.» Ohne zusätzliche Beamte seien
umfangreiche Nachforschungen auch gar nicht möglich. Deshalb habe der
Verband bereits in der Vernehmlassung Zweifel an der Umsetzung dieses
Vorhabens angemeldet.
Wenn sich ein Paar sprachlich gar nicht
verständigen kann oder der Altersunterschied extrem gross ist, kann das
ein Indiz für eine Scheinehe sein. Doch eine Scheinehe zu beweisen, sei
etwas ganz anderes, weiss Peterhans. Skeptisch seien die
Zivilstandsbeamten auch wegen der «niederschmetternden Erfahrungen in
Deutschland». Die Indizien für eine Scheinehe halten vor Gericht
nämlich selten stand. Sehr oft heben die deutschen Richter das Nein der
Zivilstandsbeamten zur Ehe wieder auf. Der Zürcher Zivilstandsbeamte
kann das verstehen. Schliesslich sei das Recht auf Ehe ein
fundamentales, von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiertes Grundrecht.
Nach einer Schätzung des Eidgenössischen Amtes für Zivilstandswesen
entfallen auf die jährlich rund 12 000 Ehen, die zwischen Schweizern
und Ausländern geschlossen werden, 500 bis 1000 Scheinehen. Die
Behörden befürchten, dass die Zahl solcher Ehen zunimmt. Deshalb sieht
das Ausländergesetz zusätzliche Massnahmen vor. Wer eine Scheinehe
eingeht oder eine solche vermittelt, muss künftig mit Strafe rechnen.
Im Regelfall droht Gefängnis oder Busse bis zu 20 000 Franken. Wer sich
mit einer solchen Heirat zu bereichern sucht, dem drohen sogar
Zuchthaus bis zu fünf Jahren und eine Busse bis zu 100 000 Franken (62723 Euros).
Scheinehen werden aus unterschiedlichen Motiven
eingegangen. Es kommt vor, dass jemand einen Ausländer aus Mitleid
heiratet, damit er in der Schweiz bleiben darf. Häufig ist das Motiv
jedoch Geld. Beträge bis 40 000 Franken und mehr werden genannt. Vor
allem für Drogenabhängige und Arbeitslose sind solche Summen eine
grosse Verlockung. Auf der anderen Seite arrangieren Vermittler gerne
Scheinehen, um beispielsweise Prostituierten aus Brasilien zu
Aufenthaltsbewilligungen zu verhelfen. In der Praxis schrumpft das
vereinbarte Heiratsgeld manchmal rasch zusammen. Es zeigt sich dann zum
Beispiel, dass der Scheinehemann aus Bangladesh längst nicht genug
verdient, um den ganzen Betrag auf den Tisch zu legen.
Vaterlose Kinder aus Scheinehen
Die Abstimmungsvorlage führt auch einen neuen Ungültigkeitsgrund für jene
Ehen ein, bei denen sich erst nach der Heirat zeigt, dass sie der
Umgehung des Ausländerrechts dienen. Die Ungültigerklärung hat auch für
die Kinder aus solchen Ehen Folgen. Bis heute gilt das Kind, das
während der Scheinehe zwischen einem Schweizer und einer Ausländerin
geboren wird, als dessen eheliches Kind und erhält das Bürgerrecht
des Vaters. Das Ausländergesetz hebt diese im Zivilgesetzbuch
verankerte Vaterschaftsvermutung auf. Das Kind wird zu einem Kind ohne
Vater. Bundesrat Blocher begründete die umstrittene Massnahme damit,
dass erfahrungsgemäss die in einer Scheinehe geborenen Kinder gar nicht
vom Ehegatten abstammten: «Sehr oft werden Scheinehen gerade deshalb
eingegangen, damit das Kind, welches von einem andern Vater stammt,
die Vorteile des Scheinehepartners erhält.» Mit scharfen Worten hat
Suzette Sandoz, die Lausanner Professorin für Zivilrecht und ehemalige
Nationalrätin der Liberalen, diese Gesetzesänderung kritisiert: «Seit
der Einführung des Zivilgesetzbuches ist es das erste Mal, dass der
Gesetzgeber die Kinder für das Handeln ihrer Eltern bestraft», hielt
sie in der «NZZ am Sonntag» fest: «Das widerspricht allen Werten, die wir hochhalten.»
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