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Trotz der Bedrängung durch das NS-Regime war der Wunsch zur
Auswanderung unter den deutschen Juden anfänglich nicht sehr ausgeprägt.
Neben ihrer Verbundenheit mit Deutschland, waren der Mangel an Ländern,
die bereit waren, Juden aufzunehmen und die Beschränkungen bei der
Mitnahme des Besitzes die wichtigsten Hinderungsgründe. Das einzige Land,
das bereit war, Juden in größerer Zahl aufzunehmen, war Palästina. Die
Zionistische Weltorganisation erkannte früh die Notwendigkeit, die
Palästinawanderung durch Erleichterungen bei der Mitnahme von Eigentum zu
fördern. Ihr Vertreter, Chaim Arlosoroff, führte gemeinsam mit
Repräsentanten der Zionistischen Vereinigung für Deutschland im Frühjahr
1933 Verhandlungen mit dem Reichswirtschaftsministerium über eine
Regelung, die eine Auswanderung größeren Ausmaßes unter besseren
Bedingungen ermöglichen sollte. Im August 1933 schlossen beide Seiten das
Haavara (Transfer)-Abkommen, in dem folgender Mechanismus galt:
Auswanderungswillige Juden zahlten ihr Vermögen bei einer der
Transfer-Banken in Deutschland ein. Von diesem Geld kauften
palästinensische Importeure Waren in Deutschland, die sie in Palästina
veräußerten. Diese Erträge erhielten die Auswanderer in Palästina nach
Abzug von Kosten wieder ausbezahlt. Da andere Formen des Kapitaltransfers
ins Ausland von der deutschen Regierung massiv besteuert wurden, war der
Haavara-Transfer eine relativ günstige Möglichkeit, jüdischen Besitz
auszuführen. Außerdem konnte durch das Abkommen die Auswanderung
mittelloser Juden ermöglicht werden, da das für die Einwanderung nach
Palästina benötigte „Vorzeigegeld“ in Höhe von 1.000 palästinensischen
Pfund (ca. 15.000 Reichsmark) durch die Einnahmen des Warentransfers
finanziert wurde. Die Vereinbarung war innerhalb der zionistischen
Bewegung heftig umstritten. Zionistische Gruppen außerhalb Deutschlands
unterstützten den internationalen Wirtschaftsboykott gegen NS-Deutschland
und bekämpften das Abkommen, da es den Boykott unterlief und den Nazis,
wenn auch in geringem Maße, dringend benötigte Deviseneinnahmen
ermöglichte. Das NS-Regime war aus zwei Gründen an dem Abkommen
interessiert. Zum einen sollte die Möglichkeit, Besitz mitzunehmen, die
jüdische Emigration beschleunigen, zum anderen erhoffte man sich vermehrte
Deviseneinnahmen durch den verstärkten Handel mit Palästina und anderen
Ländern im Nahen Osten.
Während das Abkommen in den ersten Jahren seiner Existenz von den meisten Institutionen der NS-Regierung und der NSDAP unterstützt wurde, nahm ab 1935 die Kritik an dem Transfermechanismus zu. Die Reichsbank erkannte, daß die deutsche Seite durch Haavara kaum Fremdwährung einnahm, stattdessen aber das „Vorzeigegeld“ mit eigenen Devisen finanzieren musste; das Auswärtige Amt stellte fest, daß der Wirtschaftsboykott gegen Deutschland keine Gefahr darstellte; der Sicherheitsdienst des SS befürchtete, daß das Abkommen die Etablierung eines jüdischen Staates in Palästina förderte, welcher den Juden als „Machtbasis“ im Kampf gegen Deutschland dienen konnte. Ab 1937 wandten sich die meisten der beteiligten Regierungs- und Parteistellen von der Unterstützung des Transferabkommens ab. Die Modalitäten und der Umfang des Transfers wurden immer weiter beschränkt. Es setzte sich die Haltung durch, daß die Mitnahme von Besitz die jüdische Emigration nicht ausreichend beschleunigte. Statt dessen verstärkte das Regime den Verfolgungsdruck auf die jüdische Bevölkerung, um sie zur Auswanderung zu zwingen. Allein eine persönliche Entscheidung Hitlers, die Anfang 1938 fiel, ermöglichte die Fortsetzung des Abkommens. Offiziell wurde der Haavara-Transfer 1941 eingestellt, seit Kriegsbeginn fand jedoch kein Kapitaltransfer mehr statt. Im Rahmen von Haavara emigrierten bis 1939 mehr als 50.000 deutsche Juden nach Palästina, die Besitz im Wert von ca. 140 Mill. RM mitnahmen.
Avraham Barkai, „German Interests in the Haavara-Transfer Agreement 1933-1939“, Yearbook of the Leo Baeck Institute 35 (1990), S. 245-266
Werner Feilchenfeld, Dolf Michaelis, Ludwig Pinner, Haavara-Transfer nach Palästina und Einwanderung deutscher Juden 1933-1939, Tübingen 1972
David Yisraeli, "The Third Reich and the Transfer Agreement", in: Journal of Contemporary History 6 (1972), S. 129-148