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Seit dem 1.1.2006 erleben mehrere bi-nationale Ehepaare in Österreich
Horrorszenarien. Viele Ehepaare sind von der gewaltsamen Zerreißung
bedroht. Afrikanet.info hat Angela Magenheimer, engagierte
Koordinatorin der Initiative "EHE OHNE GRENZEN" gebeten die aktuelle Situation zu beschreiben.
Nahezu täglich erreichen mich verzweifelte Anrufe und Emails. Ehepaare haben
Angst auseinander gerissen zu werden, stehen finanziell am Abgrund,
EhepartnerInnen werden in Schubhaft genommen – die Angst macht sich in
den Wohnzimmern binationaler Ehepaare breit.
Was sie verbrochen haben? Sie haben sich in einander verliebt, geheiratet
und haben jetzt den ganz normalen Wunsch nach einem gemeinsamen Ehe und
Familienleben. Doch seit 1.1.2006 ticken die Uhren in Österreich
offensichtlich anders, nicht mehr jedes Ehepaar hat auch ein Recht darauf.
Mehr als 16% der Ehepaare sind in Österreich bi-nationale Paare
Laut Statistik Austria betrug der Anteil binationaler Ehepaare im Jahr 2003
bereits mehr als 16 Prozent, also längst kein Randgruppenphänomen mehr.
Bis zum Jahreswechsel waren binationale Ehepaare den Österreichischen
gleichgestellt. Der Drittstaatsangehörige, konnte aus dem Inland den
„Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Wahrnehmung der
Familiengemeinschaft in Österreich“ (besser bekannt als die so genannte
Niederlassungsbewilligung), bei der Fremdenpolizei stellen.
Zugleich waren diese drittstaatsangehörigen Ehegatten vom Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) ausgenommen, d.h. durften jeder Form der Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Praxis, Asylwerber zur Zurückziehung des Asylantrags aufzufordern, hatte keine rechtliche Grundlage, war aber unschädlich. Was soviel heißt wie: nach der Hochzeit beantragte man eine Niederlassungsbewilligung, konnte sofort arbeiten und konnte sich dann auf das Abenteuer Familiengründung und
Eheleben einlassen wie alle anderen ÖstereicherInnen auch.
Seit 1.1.2006 darf man den Antrag nur noch dann aus dem Inland stellen, wenn
man ohne Umgehung der Grenzkontrolle eingereist und hier legal
aufhältig ist (§ 21 Abs. 2 NAG). Andernfalls sind Anträge persönlich
aus dem Herkunftsregion zu stellen (§ 5 NAG iVm §§ 19 und 21 NAG) –
also z. B. aus dem Staat, vor dem Asylwerber geflüchtet sind, um in
Österreich Schutz zu suchen.
Eine Arbeitserlaubnis erhält man nur mehr nach Erteilung des
Aufenthaltstitels, und der österreichische Ehepartner muss ein
Einkommen von rund 1100 Euro netto nachweisen können, um den
Aufenthaltstitel zu bekommen.
Wie schaut die momentane Situation aus?
Anträge
aus dem Jahr 2005 wurden offensichtlich, aus welchen Gründen auch
immer, bei der Fremdenpolizei liegengelassen und ab 1.1. den
zuständigen Bezirksbehörden übergeben worden. (Die zuständige MA20 in
Wien spricht von rund 7000 Fällen, die im Jänner unbearbeitet an sie
übergeben wurden.)
Die
Praxis zur Aufforderung zur Zurückziehung des Asylverfahrens erwies
sich als äußerst gefährlich, da die EhepartnerInnen allein durch die
Tatsache der Ehe nicht mehr vor Schubhaft und Abschiebung geschützt
sind. Die ersten Fälle von Schubhaft, sowie eine erfolgte Abschiebung
sind uns bekannt! Das Argument des Innenministeriums, das bei
Zurückziehung des Asylverfahrens offensichtlich keine Gefahr oder
Verfolgung im Heimatland des Asylwebers besteht, ist nahezu lächerlich,
da dies von den Behörden ja ausdrücklich gefordert wurde.
Für
viele Paare ist es unmöglich, die erforderten 1100 Euro zu erbringen,
da die nicht österreichischen EhepartnerInnen nicht arbeiten dürfen,
und viele ÖsterreicherInnen verdienen die Summe schlichtweg nicht -
auch bei 40–Stunden Jobs. Und was ist mit Frauen, die gerade Kindergeld
beziehen?
Standesämter
arbeiten jetzt offensichtlich mit der Fremdenpolizei zusammen,
Scheinehen/ Aufenthaltsehen Kontrollen werden schon nach der Bestellung
des Aufgebots und noch vor der Eheschließung durchgeführt. Wenn sich
der Drittstaatsangehörige da bereits illegal im Lande aufhält wird
sofort, noch vor der Hochzeit, Schubhaft verhängt.
Initiative "EHE OHNE GRENZEN"
Aufgrund der persönlichen Betroffenheit gründete ich Anfang Februar die INITIATIVE: EHE OHNE GRENZEN. Waren
beim ersten Treffen im Februar 15 Paare anwesend, so waren es beim
letzten am 1.4. schon rund 90. Im Moment gibt es Kontakt zu rund 120
Paaren Österreichweit, und täglich werden es mehr. Es geht zunächst
darum sich auszutauschen, zu vernetzen und Öffentlichkeitsarbeit zu
betreiben. Sämtliche österreichische Printmedien haben schon über die
Initiative berichtet.
Es
wurde auch die Idee der Fallgeschichten Sammlung geboren. Die ich unter
der E-Mail Adresse unseregeschichte@gmx.at sammle. Geplant ist sie
gelayoutet und anonymisiert Frau Prokop persönlich zu übergeben. Seit
Februar versuchen wir einen Termin im Innenministerium zu bekommen, bis
jetzt erfolglos, das Ministerium sieht hier keinen Gesprächsbedarf,
dafür ist der, der Betroffenen Paare umso größer.
Zeitgleich
entstand zum Thema auch eine Netzwerkgruppe verschiedener Ngo’s die
sich ebenfalls in regelmäßigen Abständen treffen. Dazu gehören
Asylkoordination, Helping Hands, Verein die Fibel, Beratungsstelle
Peregrina, Verein Ute Bock, Flüchtlings und Deserteursberatung, und mir
als Sprecherin der Betroffenen.
(Weitere
Ngo’s, mit denen ich im Moment im Kontakt bin, sind: Beratungsstelle für
MigrantInnen, Flughafen Sozialdienst, Caritas Wien und Linz, SOS Mitmensch)
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