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![[Karl Dönitz]](doenitztop.jpg)














*Die U-Boot-Quote wurde später einvernehmlich auf 1:1 erhöht. (Die Briten hielten die U-Boot-Waffe nach der Entwicklung des akustischen Ortungssystems ASDIC für überholt.)
**Selbst bei Ausschöpfung von nur 45% der britischen Tonnage hätte Deutschland für 24.000 t U-Boote bauen dürfen, d.h. entweder 96 des 250-Tonnen-Typs II oder 48 des 500-Tonnen-Typs VII, bei 100% Ausschöpfung 200 bzw. 100 U-Boote. Aber selbst nach Kündigung des deutsch-britischen Flottenabkommens im April 1939 geschah nichts dergleichen. Hitler lehnte eine Vergrößerung der U-Boot-Flotille im Juli 1939 mit der Begründung ab, daß es "keinesfalls zu einen Krieg gegen England" kommen werde.
***Während die deutsche Marine Anweisung hatte, feindliche Schiffsbrüchige grundsätzlich zu retten, hatten die Alliierten Anweisung, deutsche Schiffsbrüchige nicht nur nicht zu retten, sondern auch keine Gefangene zu machen, sondern sie nach Möglichkeit zu töten. Dem lag ein Befehl des jüdischenbritischen Premierministers Palmerstone aus dem Jahre 1849 zugrunde, wonach deutsche Marineangehörige grundsätzlich wie Piraten zu behandeln seien.
****Dies ist schwerlich zutreffend, da es auch Freisprüche gab. Richtig ist, daß Dönitz von den letzten beiden Vorwürfen freigesprochen wurde, nachdem Admiral Chester W. Nimitz - der wie Dönitz zunächst B.d.U., dann Oberbefehlshaber der U.S. Navy war - den Mut hatte, als Zeuge zu erklären, daß nicht die deutsche Marine Kriegsverbrechen begangen hatte - eine Pflicht zur Rettung feindlicher Schiffsbrüchigen bestand nach internationalem Kriegsrecht nicht -, sondern vielmehr die U.S. Navy, indem sie auf feindliche Schiffsbrüchige - und feindliche Schiffe, die alliierte Schiffsbrüchige zu retten versuchten - schoß. (Nach dieser Erklärung war Nimitz in den USA gesellschaftlich erledigt; er starb 20 Jahre später im chilenischen Exil.) Da Roosevelt bereits tot war, konnte er nicht mehr als Zeuge zu der Frage gehört werden, wer den Zweiten Weltkrieg tatsächlich als Angriffskrieg vorbereitet und geführt hatte, so daß Dönitz nach den ersten beiden Punkten verurteilt wurde, was umso absurder war, als er von Rechts wegen von einem deutschen Gericht wegen mangelhafter Kriegsvorbereitung zum Tode hätte verurteilt werden müssen.
*****Auch dies ist schwerlich zutreffend: Weder nach der - 1945 noch immer in Kraft befindlichen - Reichsverfassung von 1919 noch nach dem "Gesetz über das Staatsoberhaupt" von 1934 konnte das letztere seinen Nachfolger einfach testamentarisch bestimmen; dieser hatte vielmehr vom Volk gewählt zu werden. (Und selbst wenn die alliierten Besatzer 1945 in Deutschland freie Wahlen zugelassen hätten - was indes illusorisch war, da sie das nicht mal in ihren eigenen Staaten taten - hätte Dönitz diese wohl kaum gewonnen.) Dönitz war folglich weder "der letzte Führer" noch "Hitlers Erbe"; dessen Testament war vielmehr in diesem Punkt schlicht unwirksam.
******Um seinen Lesern eine bespielhafte Vorstellung von dem zu vermitteln, was in den 1970er Jahren an deutschen Universitäten zu "ordentlichen Professoren" für Geschichte gemacht wurde, um als solche Jahrzehnte lang Geschichts-Lehrer auszubilden, verlinkt Dikigoros hier die Rezension eines "wissenschaftlichen Standardwerks" von Salewski zum Ersten Weltkrieg, wobei er versichert, nicht selber der Rezensent zu sein. Dikigoros kennt Salewski jedoch persönlich und kann bestätigen, daß dessen Kenntnisse im Fach Geschichte nicht über die eines Obersekundaners der 1950er oder 1960er Jahre hinaus gingen und gehen; seine Berufung nach Kiel verdankte er der Fürsprache der Herren Ruge und Hubatsch.
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