Bonn - Der pensionierte Bankkaufmann Erich Högn (70) aus dem
feinen Taunusort Königstein vor den Toren der Finanzmetropole Frankfurt ist
seiner Profession nach ein realistisch kalkulierender Zeitgenosse.
Risikogeschäfte sind nicht seine Sache. Dass er sich nun im Ruhestand einer
brisanten Sache verschrieben hat, von der man nicht weiß, wie sie ausgehen wird,
hat mit seiner Herkunft und seinem verletzten Rechtsempfinden zu tun: Högn ist
Heimatvertriebener aus dem sudetendeutschen Erzgebirge, und mit gleich Gesinnten
aus Deutschland und Österreich hat er die Tschechische Republik vor dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagt. Das Ziel: Rückgabe des
nach 1945 auf Grund der umstrittenen Benesch-Dekrete konfiszierten Eigentums
beziehungsweise eine finanzielle Entschädigung.
Die Sudetendeutsche Initiative (SDI), deren Aktivitäten der frühere Banker
koordiniert, ist zwar schon zwei Jahre alt, aber erst jetzt kann sie einen
ersten Erfolg vermelden: Die Richter in Straßburg haben 79 Beschwerden
"bestätigt und registriert". Das sei doch sehr bemerkenswert, sagt Högn, "denn
in 95 Prozent aller Fälle scheitern solche Anträge". Seit dem EU-Beitritt
Tschechiens melden sich immer mehr Sudetendeutsche bei der SDI in Königstein:
"Wir haben inzwischen deutlich mehr als 100 neue Interessenten. Wir rechnen
damit, dass 90 bis 95 Prozent mitmachen." Unter den Klägern sind Landwirte,
ehemalige Immobilienbesitzer, aber auch Eigner von Sanatorien in den
westböhmischen Kurbädern und Industrielle. Der Bundesverband der
Sudetendeutschen Landsmannschaft (SL) gibt sich abwartend, möchte sich mit der
Initiative nicht identifizieren, erlaubt aber immerhin Högn, eine eher
unauffällige Anzeige in seiner Wochenzeitung zu schalten: "Sudetendeutsche!
Eigentum ist Menschenrecht! Fordert euer rechtmäßiges Eigentum ein. Wir helfen
euch!"
Die Landsmannschaft kann das nicht, sie kann nur politisch argumentieren.
Eigentum ist ein Individualrecht. Nur individualrechtlich lässt es sich
einfordern, umgekehrt kann auch nur der Eigentümer darauf verzichten, aber kein
Staat und keine gesellschaftliche Gruppe. "Wir sind zu der Erkenntnis gekommen,
dass auf dem politischen Weg nichts mehr zu holen ist", sagt SDI-Chef Högn.
"Deshalb unser juristischer Vorstoß." Der österreichische Anwalt Thomas Gertner
vertritt die sudetendeutschen Kläger.
Gertner war bereits in Straßburg für die Erben der enteigneten "Neusiedler"
in der ehemaligen DDR tätig. Er beantragte nun festzustellen, dass Prag in der
Eigentumsfrage gegen Artikel 1 des ersten Zusatzprotokolls zur Europäischen
Menschenrechtskonvention und gegen Artikel 14, der ein Diskriminierungsverbot
enthält, verstößt. Gertner und Högn rechnen mit einer Verfahrensdauer von bis zu
drei Jahren. Sind tatsächlich primär materielle Interessen im Spiel, wie die
Forderung nach Eigentumsrückgabe vermuten lässt? "Nein", antwortet Högn. "Es
geht uns vor allem um den Freispruch von einer Kollektivschuld der
Sudetendeutschen, wie sie von Benesch postuliert worden ist." Und es müsse in
Europa ein Druck auf die Tschechische Republik erzeugt werden, die
Benesch-Dekrete aufzuheben: "Denn es ist ja nicht wahr, dass diese Dekrete tot
sind. Sie werden in der tschechischen Rechtspraxis noch immer angewandt. Und vom
Prager Parlament sind sie 2002 ausdrücklich bestätigt worden." In der
Landsmannschaft gibt man sich skeptisch. Man fürchtet, dass Prag die Aktivitäten
der SDI als Vorwand nehmen werde, um das Zerrbild einer "sudetendeutschen
Gefahr" zu verfestigen. Der Bundesvorstand der SL hat allerdings ein Gutachten
in Auftrag gegeben über die europarechtlichen Perspektiven nach dem EU-Beitritt
Tschechiens - und zwar nicht nur zur Eigentumsproblematik, sondern zu allen die
Sudetendeutschen betreffenden Fragen.
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